zwischen
der Firma Immoparadies UG (Haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Frau Anja Taube, Obere-Höfe-Str.7, 79312 Emmendingen (im Nachfolgenden Anbieterin genannt)
und
dem Besteller.
PräambelDie Anbieterin stellt dem Besteller im Rahmen dieses Vertrages folgende Leistungen zur Verfügung.
- eigene Homepage des Bestellers (ist z.Z. noch nicht Verfügbar)
- die Nutzung der Maklersoftware
- den Zugang zu den Protalen durch das Einpflegen der zu vermittelnden Objekte über das Portal der Anbieterin
Die Homepage sowie die Nutzung der Maklersoftware sind kostenfrei.
B Bedingungen welche die Nutzung der Maklersoftware betreffen
§1 Nutzungsdauer
Die Nutzung der Maklersoftware wird zwar kostenlos zur Verfügung gestellt, jedoch ist deren Nutzung nur während der Vertragsdauer der kostenpflichtigen Leistungen gestattet.
§2 Datensicherungsverpflichtung des BestellersDer Besteller ist selbst für das sichern seiner Daten verantwortlich. Er verpflichtet sich regelmäßig Daten zu sichern. Für dennoch eintretenden Datenverlust auf Grund eines technischen Problems o.ä. haftet die Anbieterin nicht.
§3 Keine Haftung für FehlbedingungDem Besteller steht zur Nutzung der Maklersoftware eine detailliertes Tutorial zur Verfügung. Für eine Fehlbedienung der Maklersoftware und eventuell hieraus entstehenden Schaden haftet die Anbieterin nicht.
§4 Prüfpflicht des BestellersDa es in seltenen Fällen vorkommen kann, dass die Kommunikation zwischen der Maklersoftware und einem der Internetportale nicht richtig funktioniert, hat der Besteller sicherzustellen, dass das Objekt, so wie er es in der Maklersoftware eingegeben hat, auch auf den Internetportalen richtig wiedergegeben wird.
Sollte es hier zu Fehlern kommen, so hat dies der Besteller unverzüglich schriftlich bei der Anbieterin anzuzeigen.
Die von der Maklersoftware der Anbieterin verwendete, allgemeinverbindliche Schnittstelle (Open-Immo-XML-Schnittstelle) kann zu Abweichungen bezüglich der einzelnen Punkten der Objektdarstellung führen. Hierfür sind die Internetportale veranwortlich. Eine Haftung der Anbieterin hierfür besteht nicht.
§5 Weiterentwicklung der MaklersoftwareDie Anbieterin wird die Maklersoftware weiterentwickeln. Eine Anspruch des Bestellers hierauf, insbesondere auf die Aufnahme neuer Funktionen besteht jedoch nicht.
§6 kurzzeitiger AusfallIm Rahmen des Behebens von Fehlfunktionen, bei Wartungs- und/oder Verbesserungsarbeiten hat der Besteller kurzzeitige Ausfälle zu dulden.
Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten werden vorher per e-mail oder als Vermerk auf der Startseite des Portals der Anbieterin unter www.immoparadies.de angekündigt.
C Bedingungen für die Zugang zu den gebuchten Internetportalen über das Portal der Anbieterin
§1 Vertragsschluss
Der Besteller wählt auf der Internetseite www.immoparadies.de das von ihm gewünschte Produkt aus. Danach registriert er sich und erhält für seine Bestellung eine Eingangsbestätigung per E-Mail sowie die Zugangsdaten der Software.
Immoparadies verpflichtet sich, die Immobilien-Präsentation des Kunden auf mind. 20 Immobilien-Portalen zu Gewährleisten. Da nicht auszuschließen ist, daß ein Portal wegen Störungen, Relunchs, Umbauarbeiten usw. kurzzeitig seinen Dienst einstellt oder ganz einstellt / einschränkt.
Desweiterein ist nicht auszuschließen, dass das Impressum des Kunden nicht auf den Portalen erscheint, sondern das von Immoparadies. Dies ist jedoch ausgehend von den Immobilienportalen und kann nicht durch Immoparadies abgeändert werden. Immoparadies ist jedoch im Besitzt der §34c Erlaubnis und tritt als Metageschäftspartner für den Kunden auf. Der Kunde wird jedoch mit seinen Adressdaten wie Firmenname, Telefon, Adresse und Emailadresse als Anbieter der Immobilie kentlich gemacht. Hier kann es jedoch durch verschiedene Ansichtsweisen der Portale auch zu Darstellungsunterschiede kommen. Im Einzelfall werden einige Daten nicht angezeigt, dies ist auch Portalspezifisch und Immoparadies kann das nicht abändern.
Das Immobilienunternehmen Immoparadies verpflichtet sich bei den Paketangeboten, welches "Immnonet" beinhaltet, nur den Kunden vertragliche Angebote zu unterbreiten, die a) neu für das Portal "Immonet" sind oder b) seit mind. 3 Monaten in keinem kostenpflichtigen Vertragsverhältnis zu "Immonet" stehen.
§2 Vergütung der kostenpflichtigen Leistung
Es gilt der entsprechend des zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes durch den Besteller gültigen Paketpreises. Sollte während der Vertragslaufzeit Preisänderungen oder Preissteigerungen der einzelnen im Paket enthaltenen Portale stattfinden, so kann die Anbieterin die Mehrkosten an die Besteller weitergeben.
Die Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug / Abbuchungsverfahren vom Konto des Bestellers oder Zahlung nach Rechnung.
Die Zahlung erfolgt monatlich.
Sollte der Besteller mit 2 Monatszahlungen im Verzug geraten, so kann die Anbieterin das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen und den restlichen Vertragszeitraum komplett einfordern sowie Schadensersatz zu verlangen.
§3 Veränderung der Internetportale
Sollten einzelne der angebotenen Internetportale ihre Geschäftstätigkeit beenden oder die Anbieterin mit einzelnen Portalen keine vertraglichen Beziehungen mehr haben, so kann die Anbieterin diese Portale – während der Vertragslaufzeit mit dem Besteller - aus dem Packet nehmen.
Der Paketpreis verringert sich dann entsprechend.
§4 Vom Besteller eingestellter Inhalt
Der Besteller versichert, dass der von ihm über die Maklersoftware auf den angebotenen Portalen eingestellte Inhalt frei von Rechten Dritter ist und nicht gegen Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verstößt.
Sollte der Inhalt gegen Schutzrechte Dritter, Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verstoßen, so stellt der Besteller die Anbieterin von Schadensersatzansprüchen frei.
§5 Nur eigene Objekte
Der Besteller versichert, dass er nur Objekte auf den Internetportalen einstellen wird, die er selbst vermittelt. Das Einstellen von Objekten für Dritte ist nicht gestattet.
§6 Kündigung
Die Parteien können den Vertrag ordentlich einen Monat vor Ablauf der Vertragszeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Kündigung nicht oder nicht fristgerecht erfolgen, so verlängert sich die Vertragszeit automatisch um den ursprünglich vereinbarten Zeitraum.
D Abschliessende Regelungen
§ 1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht.
§2 Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im grenzüberschreitenden Verkehr findet das UN-Kaufrecht keine Anwendung.
§3 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der Anbieterin.